Kinder­netz­werk fordert: „Sichern Sie schwer kran­ken Kindern und Jugend­li­chen ein Leben in ihren Fami­lien und die Chance auf eine alters­ent­spre­chende Entwicklung“

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Wir als Betrof­fene und Ange­hö­rige von dauer­haft inten­siv­pflich­ti­gen Kindern, Jugend­li­chen und jungen Voll­jäh­ri­gen sind weiter­hin in großer Sorge, dass die Rege­lun­gen des IPReG den fami­liä­ren Zusam­men­halt gefähr­den und die Chance auf eine alters­ent­spre­chende Entwick­lung der schwer kran­ken Menschen behindern.

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA), das höchste Gremium der Selbst­ver­wal­tung im Gesund­heits­we­sen Deutsch­lands, wird voraus­sicht­lich noch im Novem­ber die Ausfüh­rungs­richt­li­nie für die außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege beschlie­ßen. Dem gesetz­li­chen Auftrag, hier­bei die beson­de­ren Belange von Kindern, Jugend­li­chen und jungen Voll­jäh­ri­gen geson­dert zu regeln wird er dabei nach derzei­ti­gem Kennt­nis­stand nicht nachkommen.

Das Kinder­netz­werk hat am 03.11.2021 eine Pres­se­mel­dung veröffentlicht.

Wir bitten daher alle, die hierin aufge­führ­ten Belange im Inter­esse der betrof­fe­nen Fami­lien aufzu­neh­men und im Rahmen Ihrer Möglich­kei­ten an die im Gesund­heits­we­sen zuständigen
Vertre­ter zu adressieren.

Für Rück­fra­gen stehen wir als INTENSIV­kinder e.V. eben­falls gern zur Verfügung.

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