Wir als Betroffene und Angehörige von dauerhaft intensivpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sind weiterhin in großer Sorge, dass die Regelungen des IPReG den familiären Zusammenhalt gefährden und die Chance auf eine altersentsprechende Entwicklung der schwer kranken Menschen behindern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands, wird voraussichtlich noch im November die Ausführungsrichtlinie für die außerklinische Intensivpflege beschließen. Dem gesetzlichen Auftrag, hierbei die besonderen Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gesondert zu regeln wird er dabei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachkommen.
Das Kindernetzwerk hat am 03.11.2021 eine Pressemeldung veröffentlicht.
Wir bitten daher alle, die hierin aufgeführten Belange im Interesse der betroffenen Familien aufzunehmen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an die im Gesundheitswesen zuständigen
Vertreter zu adressieren.
Für Rückfragen stehen wir als INTENSIVkinder e.V. ebenfalls gern zur Verfügung.