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GKV-IPReG und die UN-BRK (GKV – Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-gesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention) Was man wissen muss! Hier finden Sie Ihre erste Leitlinie für „angemessene Vorkehrungen“. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 als Bundesrecht.
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