Aktuelles
Mit dem Gesetz zur Stärkung von inten­siv­pfle­ge­ri­scher Versor­gung und medi­zi­ni­scher Reha­bi­li­ta­tion in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV-IPReG) wurden die bishe­ri­gen Rege­lun­gen zur Erbrin­gung medi­zi­ni­scher Behand­lungs­pflege für Versi­cherte mit inten­siv­pfle­ge­ri­schem Versor­gungs­be­darf in einen neuen Leis­tungs­an­spruch auf außer­kli­ni­sche 
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Der Vorstand ist aufmerk­sam gemacht worden auf das Eckpunk­te­pa­pier des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums zur Pfle­ge­re­form 2021 vom 4. Novem­ber 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhin­de­rungs­pflege künf­tig einer länge­ren Verhin­de­rung der Pfle­ge­per­son vorbe­hal­ten bleibt. Für 
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