Aktuelles
Der Vorstand ist aufmerk­sam gemacht worden auf das Eckpunk­te­pa­pier des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums zur Pfle­ge­re­form 2021 vom 4. Novem­ber 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhin­de­rungs­pflege künf­tig einer länge­ren Verhin­de­rung der Pfle­ge­per­son vorbe­hal­ten bleibt. Für 
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