Das vom Bundestag beschlossene Intensivpflegestärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde mit seiner Verkündigung am 23. Oktober 2020 in Kraft gesetzt. Die Regelungen für die außerklinische Intensivpflege (AIP) treten gemäß Artikel 2 am 31. Oktober 2023 in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA)
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