Das vom Bundestag beschlossene Intensivpflegestärkungsgesetz (GKV-IPReG) wurde mit seiner Verkündigung am 23. Oktober 2020 in Kraft gesetzt. Die Regelungen für die außerklinische Intensivpflege (AIP) treten gemäß Artikel 2 am 31. Oktober 2023 in Kraft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) ist nun aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2021 Richtlinien für den Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Anforderungen zu bestimmen. Dabei sind Kinder- und Jugendliche sowie Erwachsene mit einem Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalters getrennt zu betrachten.
Die Angehörigen von verschiedenen, Elternvereinen dauerhaft intensivpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben die im Regelungsumfang der AIP Richtlinie aus ihrer Sicht wesentlichen Anforderungen und Leistungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von chronisch intensivpflichtigen Patienten in einem Positionspapier stichpunktartig zusammengefasst.
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