Keine Einschrän­kung der Flexi­bi­li­tät von Verhin­de­rungs­pflege durch Pfle­ge­re­form 2021!

Der Vorstand ist aufmerk­sam gemacht worden auf das Eckpunk­te­pa­pier des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums zur Pfle­ge­re­form 2021 vom 4. Novem­ber 2020. Darin heißt es, dass ein Teil der Verhin­de­rungs­pflege künf­tig einer länge­ren Verhin­de­rung der Pfle­ge­per­son vorbe­hal­ten bleibt. Für die stun­den­weise Inan­spruch­nahme der Verhin­de­rungs­pflege sollen dage­gen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maxi­mal 40 Prozent des Gesamt­jah­res­be­trags zur Verfü­gung stehen.

Lesen Sie hier die Medi­en­mit­tei­lung der Fach­ver­bände für Menschen mit Behin­de­rung [PDF, 513KB]

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