Entwicklung der Leistungsfälle der Gesetzlichen Krankenversicherung minderjähriger Versicherter, über ärztlich verordnete „spezielle Krankenbeobachtung“ nach Ziffer 24, § 37 Abs. 2 SGB V (2016−2021)
Gesucht wird nach der aktuellen Anzahl der Leistungsfälle von Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren, sowie der Entwicklung dieser Leistungsfälle in den vergangenen fünf Jahren,
die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V, „spezielle Krankenbeobachtung“ nach Ziffer 24, zulasten der GKV erhalten haben.
Bitte um Angaben zur aktuellen Anzahl und Entwicklung der Leistungsfälle in den vergangenen fünf Jahren – von 2016 ‑2021
Am 21.05.2022 wandte sich unser Mitglied, Henriette Cartolano, an
https://fragdenstaat.de/a/249634
siehe auch den Originalbeitrag: https://intensivkinder.de/intensivkinder-zuhause-e-v-fragt-den-staat/
Nachfolgend werden die Antworten des Bundesministerium für Gesundheit BMG nach ihrem Erscheinungsdatum gelistet:
Sehr geehrte Frau Carotlano,
wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail.
Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister….
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Thorben Gärtner
___________________________________
Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 36 – Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99441 – 2215
Fax +49 (0)228 99441 – 4926
IFG@bmg.bund.de<mailto:IFG@bmg.bund.de>
www.bundesgesundheitsministerium.de<http://www.bundesgesundheitsministeri…> www.twitter.com/BMG_Bund<http://www.twitter.com/BMG_Bund> www.facebook.com/BMG.Bund<http://www.facebook.com/BMG.Bund>
https://www.instagram.com/bundesgesun…
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Cartolano,
auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Birgit Galkowsky
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Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 36 – Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99441 – 1388
Fax +49 (0)228 99441 – 4926
IFG@bmg.bund.de www.bundesgesundheitsministerium.de
www.twitter.com/BMG_Bund www.facebook.com/BMG.Bund
www.instagram.com/bundesgesundheitsmi… www.zusammengegencorona.de
Sehr geehrte Frau Cartolano,
ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor.
Möglicherweise können die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Auskunft erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Thorben Gärtner
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Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 36 – Zentrale Vergabestelle, Informationsfreiheitsrecht, Bessere Rechtsetzung
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99441 – 2215
Fax +49 (0)228 99441 – 4926
IFG@bmg.bund.de<mailto:IFG@bmg.bund.de>
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