GKV-IPReG – ein Gesetz ohne Daten­lage für betrof­fene Kinder und Jugendliche

Wie berich­tet,  konnte die Bitte um Anga­ben zur aktu­el­len Anzahl und Entwick­lung der Leis­tungs­fälle durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit nicht beant­wor­tet werden.

Dankens­wer­ter­weise hat sich das Kinder­netz­werk nun auf Rat des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit, an den Spit­zen­ver­band der Gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen gewandt.

 

Hier das Schrei­ben des Kinder­netz­werks zum Down­load… (217 KB)

und nach­fol­gend der Link zum Arti­kel des knw Kinder­netz­werk e.V

Zahlen zum Perso­nen­kreis inten­siv­pfle­ge­be­dürf­ti­ger Kinder und Jugendlicher

Gesetz ohne Datenlage

Eine Ärztin mit Stethoskop steht vor einem Monitor und hält einen Beatmungsschlauch in der Hand. Im Hintergrund liegt ein Patient auf einer Liege und ist an ein Blutdruck-Messgerät angelegt. Daneben steht eine Krankenschwester.

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