BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppositionsparteien zur heutigen Anhörung im Bundestag, rechtliche Neuregelung der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sowie eine bessere finanzielle Absicherung der Betreuung zu schaffen
Düsseldorf 28.10.2020. Erneut sind verschärfte Maßnahmen im Rahmen der zweiten Corona-Welle zu erwarten. Darunter auch Kontaktverbote und regionale Schließungen von Betreuungseinrichtungen, Kitas und Schulen. Das stellt insbesondere berufstätige Eltern und Alleinerziehende mit chronisch kranken oder behinderten Kindern vor immense Herausforderungen. Denn Sie haben ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld zumeist schon ausgeschöpft oder aber ihre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht gesichert, müssten sie die Betreuung ihres kranken Kindes selbst übernehmen.
„Es darf nicht sein, dass die Wahrnehmung von elterlichen Pflichten, zusätzlich zu den erhöhten psychischen Belastungen der Eltern, auch noch zu Existenznöten führt. Daher unterstützen wir die Anträge der Oppositionsparteien „Die Grünen“ und „Die Linke“ durch verbindliche rechtliche Grundlagen eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Verbesserung der finanziellen Absicherung im Betreuungsfall zu schaffen. Hier sehen wir auch die ArbeitgeberInnen und die gesetzlichen Krankenkassen in der Pflicht,“ mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Für ein chronisch krankes oder behindertes Kind birgt eine Covid-19-Ansteckung besondere Gefahren, daher sind der Umgang mit dem Schul- oder auch Arztbesuch sensibel und die Belastungen der Eltern entsprechend groß. Im Fall einer Erkrankung im Umfeld des Kindes gilt es eine mögliche Infektion abzuklären und Hilfen zu organisieren, die ihr Kind zu Hause benötigt. Dies kann etwa eine Assistenz oder Gebärdensprachdolmetschung für das digitale Lernen oder auch pflegerische Unterstützung sein.
Hinzu kommt die berechtigte Sorge der Eltern, die steigenden Infektionszahlen könne dazu führen, dass Arztpraxen oder Krankenhäuser ihr Kind nicht mehr für die erforderlichen Behandlungen aufnehmen.
Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE die Bundesregierung dazu auf, durch gesetzliche Neuregelungen für die erforderliche finanzielle Absicherung von Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern zu sorgen sowie kommunale Anlaufstellen und „Notfallpools“ für Assistenz und pflegerische Unterstützung zu schaffen. Damit alle Familien gut durch die Krise kommen.
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.