Corona-Krise: Fami­lien mit chro­nisch kran­ken oder behin­der­ten Kindern müssen besser abge­si­chert werden!

Pressemitteilung

BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppo­si­ti­ons­par­teien zur heuti­gen Anhö­rung im Bundes­tag, recht­li­che Neure­ge­lung der Freistellungs- und Entgelt­fort­zah­lungs­an­spru­ches bei Erkran­kung der Kinder sowie eine bessere finan­zi­elle Absi­che­rung der Betreu­ung zu schaffen

 Düssel­dorf 28.10.2020. Erneut sind verschärfte Maßnah­men im Rahmen der zwei­ten Corona-Welle zu erwar­ten. Darun­ter auch Kontakt­ver­bote und regio­nale Schlie­ßun­gen von Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen, Kitas und Schu­len. Das stellt insbe­son­dere berufs­tä­tige Eltern und Allein­er­zie­hende mit chro­nisch kran­ken oder behin­der­ten Kindern vor immense Heraus­for­de­run­gen. Denn Sie haben ihren Anspruch auf Kinder­kran­ken­geld zumeist schon ausge­schöpft oder aber ihre Lohn­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber ist nicht gesi­chert, müss­ten sie die Betreu­ung ihres kran­ken Kindes selbst übernehmen.

Es darf nicht sein, dass die Wahr­neh­mung von elter­li­chen Pflich­ten, zusätz­lich zu den erhöh­ten psychi­schen Belas­tun­gen der Eltern, auch noch zu Exis­tenz­nö­ten führt. Daher unter­stüt­zen wir die Anträge der Oppo­si­ti­ons­par­teien „Die Grünen“ und „Die Linke“ durch verbind­li­che recht­li­che Grund­la­gen eine Verbes­se­rung der Verein­bar­keit von Fami­lie und Beruf sowie eine Verbes­se­rung der finan­zi­el­len Absi­che­rung im Betreu­ungs­fall zu schaf­fen. Hier sehen wir auch die Arbeit­ge­be­rIn­nen und die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in der Pflicht,“ mahnt Dr. Martin Danner, Bundes­ge­schäfts­füh­rer der BAG SELBSTHILFE.

Für ein chro­nisch kran­kes oder behin­der­tes Kind birgt eine Covid-19-Ansteckung beson­dere Gefah­ren, daher sind der Umgang mit dem Schul- oder auch Arzt­be­such sensi­bel und die Belas­tun­gen der Eltern entspre­chend groß. Im Fall einer Erkran­kung im Umfeld des Kindes gilt es eine mögli­che Infek­tion abzu­klä­ren und Hilfen zu orga­ni­sie­ren, die ihr Kind zu Hause benö­tigt. Dies kann etwa eine Assis­tenz oder Gebär­den­sprach­dol­met­schung für das digi­tale Lernen oder auch pfle­ge­ri­sche Unter­stüt­zung sein.

Hinzu kommt die berech­tigte Sorge der Eltern, die stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len könne dazu führen, dass Arzt­pra­xen oder Kran­ken­häu­ser ihr Kind nicht mehr für die erfor­der­li­chen Behand­lun­gen aufnehmen.

Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE die Bundes­re­gie­rung dazu auf, durch gesetz­li­che Neure­ge­lun­gen für die erfor­der­li­che finan­zi­elle Absi­che­rung von Fami­lien mit chro­nisch kran­ken oder behin­der­ten Kindern zu sorgen sowie kommu­nale Anlauf­stel­len und „Notfall­pools“ für Assis­tenz und pfle­ge­ri­sche Unter­stüt­zung zu schaf­fen. Damit alle Fami­lien gut durch die Krise kommen.

BAG SELBSTHILFE
Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft Selbst­hilfe von Menschen mit Behin­de­rung, chro­ni­scher Erkran­kung und ihren Ange­hö­ri­gen e.V.

bag​-selbst​hilfe​.de

 

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