Außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss G‑BA ermit­telt Kreis der Stellungnahmeberechtigten

INTENSIVkinder zuhause e.V. gegen IPReG
Pressemitteilung des G-BA: Zum vollständigen Text und Download
 
Unsere   Mitglieds­fa­mi­lien, die dauer­haft von Inten­siv­pflege abhän­gige Kinder, Jugend­li­che und junge Erwach­sene in ihrem Haus­halt versor­gen, sind von geplan­ten Entschei­dun­gen des G‑BA zur Erfas­sung einer Richt­li­nie zur Verord­nung außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege betrof­fen. Die Richt­li­nie erfolgt auf Grund­lage der Gesetz­ge­bung GKV-IPReG.
 
Daher hat der Verein  INTENSIV­kinder zuhause e.V. am 05.02.21  gegen­über dem Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss G‑BA das Inter­esse bekun­det, in den Kreis der stel­lung­nah­me­be­rech­tig­ten Orga­ni­sa­tio­nen einbe­zo­gen zu werden. 
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