Pressemitteilung des G-BA: Zum vollständigen Text und Download
Unsere Mitgliedsfamilien, die dauerhaft von Intensivpflege abhängige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Haushalt versorgen, sind von geplanten Entscheidungen des G‑BA zur Erfassung einer Richtlinie zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege betroffen. Die Richtlinie erfolgt auf Grundlage der Gesetzgebung GKV-IPReG.
Daher hat der Verein INTENSIVkinder zuhause e.V. am 05.02.21 gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss G‑BA das Interesse bekundet, in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen einbezogen zu werden.