Die Fach­ver­bände für Menschen mit Behin­de­rung fordern: Pfle­gende Ange­hö­rige müssen sich weiter vorran­gig impfen lassen können!

Logo BVKM

Pres­se­mit­tei­lung des bvkm

Düssel­dorf, 24. März 2021 – „In der geplan­ten neuen Impf­ver­ord­nung sollen pfle­gende Ange­hö­rige nicht mehr in der höchs­ten Prio­ri­tät berück­sich­tigt werden – das darf nicht passie­ren!“, so Helga Kiel, Vorsit­zende des Bundes­ver­ban­des für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen (bvkm). „Pfle­gende Ange­hö­rige sind der größte Pfle­ge­dienst in Deutsch­land, sie brau­chen das Recht auf eine vorran­gige Impfung.“

In seiner Stel­lung­nahme vom 23. März fordert der bvkm als Teil der Fach­ver­bände für Menschen mit Behin­de­rung, pfle­gende Ange­hö­rige ausdrück­lich im Text der Impf­ver­ord­nung zu nennen. Auch in der Begrün­dung zur Verord­nung darf die Nennung der pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen keines­falls zurück­ge­nom­men werden, da diese Rege­lung bereits auf Landes­ebene umge­setzt wird.

Die voll­stän­dige Stel­lung­nahme finden Sie auf unse­rer Home­page zum Down­load.
Die Pres­se­mit­tei­lung finden Sie auch noch einmal auf unse­rer Home­page zum Down­load.

Die fünf Fach­ver­bände für Menschen mit Behin­de­rung reprä­sen­tie­ren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrich­tun­gen für Menschen mit geis­ti­ger, seeli­scher, körper­li­cher oder mehr­fa­cher Behin­de­rung in Deutsch­land. Ethi­sches Funda­ment der Zusam­men­ar­beit ist das gemein­same Bekennt­nis zur Menschen­würde sowie zum Recht auf Selbst­be­stim­mung und gleich­be­rech­tigte Teil­habe von Menschen mit Behin­de­rung am Leben in der Gesell­schaft. Weitere Infor­ma­tio­nen unter: www​.diefach​ver​ba​ende​.de

Comments are closed.