Aktuelles
GKV-IPReG und die UN-BRK (GKV – Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-gesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention) Was man wissen muss! Hier finden Sie Ihre erste Leitlinie für „angemessene Vorkehrungen“. Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 als Bundesrecht.
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oder Fami­lien mit inten­siv­pfle­ge­be­dürf­ti­gen Kindern und jungen Menschen mögen keine Überraschungen Am 21.05.2022 wandte sich unser Mitglied, Henri­ette Carto­lano, an    https://​frag​den​staat​.de/​a​/​2​4​9​634 „Gesucht wird nach der aktu­el­len Anzahl der Leis­tungs­fälle von Kindern und Jugend­li­chen zwischen 0 
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Die Richt­li­nie ist noch nicht in Kraft getre­ten. Ab wann ärzt­li­che Verord­nun­gen nur noch nach der Außerklinische-Intensivpflege-Richtlinie und nicht mehr nach der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie erfol­gen (HKP-Richtlinie, Anlage: Verzeich­nis verord­nungs­fä­hi­ger Maßnah­men der häus­li­chen Kran­ken­pflege, Ziffer 24 HKP 
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