Auf dem Weg zu einer Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass noch in dieser Legislaturperiode die Ausgestaltung eines neuen Inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Inklusives SGB VIII) erfolgen soll, womit zukünftig dann alle Leistungen für Kinder mit Behinderungen in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Es handelt sich also um einen weiteren Gesetzentwurf mit weitreichenden Auswirkungen auf unsere Kinder.
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete im Sommer den Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ der offene Fragen zur Umsetzung einer inklusiven Lösung diskutieren soll. Die Ergebnisse der Bundesarbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ und wesentliche Informationen zum Gesetzgebungsprozess können über folgende Homepage verfolgt werden: https://gemeinsam-zum-ziel.org/
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das im Juni 2021 mit einer ersten Umsetzungsstufe in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860). Derzeit wird die Ausgestaltung der nächsten Umsetzungsstufe diskutiert, welche die Einführung von Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vorsieht. Der Anspruch nach § 10b Abs. 1 SGB VIII auf einen solchen Lotsen, der Unterstützung bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe bieten soll, gilt ab dem 01.01.2024.
Wir haben uns gefreut, dass im Zuge der laufenden Diskussionen immerhin eine Kommune auf Intensivkinder zuhause e.V. zugekommen ist, um die Bedarfslagen von intensivpflegebedürftigen Kindern und ihren Familien zu erfragen. Unsere Antwort mit einer Beschreibung unserer tagtäglichen Herausforderungen finden Sie hier: [PDF, 763KB]