Eine wichtige Stellungnahme vom Bundesverband der Berufsbetreuer für all diejenigen, die die Betreuung ihrer Kinder irgendwann in die Hände eines gesetzlichen Betreuers legen wollen oder müssen. Ebenso für diejenigen unter uns, die selbst die rechtliche Betreuung ihrer volljährigen Kinder übernommen haben.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) nimmt Stellung zum RISG und lehnt den Entwurf ab. Weiterhin weist der BdB darauf hin, daß durch den Entwurf des RISG viele Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen betroffen sein werden, weil sie im Gegensatz zum RISG stehen.
Die im RISG genannten Ziele seien völlig gegensätzlich zur Ausgestaltung des RISG. Der BdB weist darauf hin, daß das RISG gegen das Bundesteilhaberecht verstößt, da die Krankenversicherung Rehabilitationsträger nach dem SGB IX ist und damit das Teilhaberecht zwingend auch auf die Krankenversicherung anzuwenden ist.