Stel­lung­nahme des Bundes­ver­ban­des der Berufs­be­treuer zum RISG

Eine wich­tige Stel­lung­nahme vom Bundes­ver­band der Berufs­be­treuer für all dieje­ni­gen, die die Betreu­ung ihrer Kinder irgend­wann in die Hände eines gesetz­li­chen Betreu­ers legen wollen oder müssen. Ebenso für dieje­ni­gen unter uns, die selbst die recht­li­che Betreu­ung ihrer voll­jäh­ri­gen Kinder über­nom­men haben.

Der Bundes­ver­band der Berufs­be­treuer (BdB) nimmt Stel­lung zum RISG und lehnt den Entwurf ab. Weiter­hin weist der BdB darauf hin, daß durch den Entwurf des RISG viele Vorsor­ge­voll­mach­ten und Betreu­ungs­ver­fü­gun­gen betrof­fen sein werden, weil sie im Gegen­satz zum RISG stehen.

Die im RISG genann­ten Ziele seien völlig gegen­sätz­lich zur Ausge­stal­tung des RISG. Der BdB weist darauf hin, daß das RISG gegen das Bundes­teil­ha­be­recht verstößt, da die Kran­ken­ver­si­che­rung Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger nach dem SGB IX ist und damit das Teil­ha­be­recht zwin­gend auch auf die Kran­ken­ver­si­che­rung anzu­wen­den ist.

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