Die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege ist zum 1. Juli 2024 gefährdet!
Zahlreiche Rückmeldungen von Menschen mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI) an die unterzeichnenden Verbände der Selbsthilfe machen deutlich, dass die Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) auf Ebene der Rahmenvereinbarungen zunehmend zu Versorgungsproblemen führt. Insbesondere bei Kindern und jungen Menschen im eigenen oder familiären Haushalt ist die Fortsetzung langjähriger Versorgungen über den 1. Juli 2024 hinaus gefährdet.
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