Der für Mai 2020 erwar­tete Richt­li­ni­en­ent­wurf des G‑BA zur außer­kli­ni­schen Inten­siv­pflege (GKV-IPReG) scheint sich zu verzögern

INTENSIVkinder zuhause e.V. gegen IPReG
Der Zeit­plan für das mit Span­nung erwar­tete Stel­lung­nah­me­ver­fah­ren für die Erst­fas­sung der neuen „Richt­li­nie über die Verord­nung von außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege“ im G‑BA, verzö­gert sich nach Meldung des KAI und lässt Intensiv­kinder zuhause e.V. nun auf auf eine abwechs­lungs­rei­che und arbeits­in­ten­sive Urlaubs- und Feri­en­zeit hoffen… Noch haben wir jedoch keine Rück­mel­dung vom G‑BA erhal­ten, ob unser Verein zum Kreis der Orga­ni­sa­tio­nen gehört, die sich im geplan­ten Stel­lung­nah­me­ver­fah­ren schrift­lich, im Sinne unse­rer INTENSIV­kinder und jungen Erwach­se­nen, zur Erst­fas­sung äußern dürfen.
Hier der Link zu dem in dem Arti­kel erwähn­ten Rechts­gut­ach­ten von Prof. Dr. Thomas Kingreen vom April diesen Jahres. : „Der Anspruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege nach §37c SGB V und seine Konkre­ti­sie­rung durch den Gemein­sa­men Bundes­aus­schuss G‑BA“
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