Aktualisierter Beitrag von INTENSIVkinder e.V. vom 29.11.2021 im nachfolgendem LINK:
https://intensivkinder.de/aki-rl-ausserklinische-intensivpflege-richtlinie-des-gba-nach-%c2%a7-37-c-sgb-v-in-der-fassung-des-gkv-ipreg-vormals-risg-in-der-erstfassung-vom-19 – 11-2021-am-24 – 11-2021-veroeffentlicht-hamburg-un/
https://intensivkinder.de/aki-rl-ausserklinische-intensivpflege-richtlinie-des-gba-nach-%c2%a7-37-c-sgb-v-in-der-fassung-des-gkv-ipreg-vormals-risg-in-der-erstfassung-vom-19 – 11-2021-am-24 – 11-2021-veroeffentlicht-hamburg-un/
Der Zeitplan für das mit Spannung erwartete Stellungnahmeverfahren für die Erstfassung der neuen „Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“ im G‑BA, verzögert sich nach Meldung des KAI und lässt Intensivkinder zuhause e.V. nun auf auf eine abwechslungsreiche und arbeitsintensive Urlaubs- und Ferienzeit hoffen… Noch haben wir jedoch keine Rückmeldung vom G‑BA erhalten, ob unser Verein zum Kreis der Organisationen gehört, die sich im geplanten Stellungnahmeverfahren schriftlich, im Sinne unserer INTENSIVkinder und jungen Erwachsenen, zur Erstfassung äußern dürfen.
Hier der Link zu dem in dem Artikel erwähnten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Kingreen vom April diesen Jahres. : „Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach §37c SGB V und seine Konkretisierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss G‑BA“