INTENSIVkinder zuhause e.V. bedankt sich ganz herzlich für die Zuwendungen im Rahmen der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach §20c SGB V und der Förderung nach §45d SGB XI.
Die Arbeit des Vereins wurde im Jahr 2016 im Rahmen der kassenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und der Projektförderung unterstützt von den Bundes- und Landesverbänden der oben genannten Krankenkassen.