Außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege (AKI-RL): Aktu­el­ler Ratge­ber des bvkm ist da!

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PRESSEMITTEILUNG

Außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege: Aktu­el­ler Ratge­ber des bvkm ist da!

Wich­tige Tipps und Hinweise für Menschen mit Intensivpflegebedarf

Düssel­dorf, 2. Novem­ber 2023. Seit dem 31.10.2023 ist die Außer­kli­ni­sche Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) endgül­tig verbind­lich. Verord­nun­gen über die soge­nannte spezi­elle Kran­ken­be­ob­ach­tung nach dem alten Recht haben zum glei­chen Zeit­punkt ihre Gültig­keit verlo­ren. Passend zum Stich­tag hat der bvkm einen aktu­el­len Ratge­ber zur AKI-RL mit hilf­rei­chen Tipps für Betrof­fene veröffentlicht.

Die AKI-RL regelt u.a., für welchen Perso­nen­kreis außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege (AKI) verord­net werden darf und welche Ärzt:innen zur Verord­nung von AKI befugt sind. Betrof­fen von AKI sind Menschen, die wie auf der Inten­siv­sta­tion eines Kran­ken­hau­ses rund um die Uhr beob­ach­tet werden müssen, weil sie mit hoher Wahr­schein­lich­keit täglich in lebens­be­droh­li­che Situa­tio­nen gera­ten. Neben beatme­ten und trache­al­ka­nü­lier­ten Menschen, können dies auch Patient:innen mit thera­pie­re­sis­ten­ten Epilep­sien oder Kinder mit Diabe­tes melli­tus Typ 1 sein. Nicht immer ist der Anspruch auf AKI eindeu­tig gege­ben. Der Ratge­ber macht deshalb auf mögli­che Fall­stri­cke für Betrof­fene aufmerk­sam und weist auf einschlä­gige Recht­spre­chung hin.

Neu ist, dass die AKI nur noch von bestimm­ten Ärzt:innen verord­net werden darf. Auch muss jetzt eigent­lich bei beatme­ten und trache­al­ka­nü­lier­ten Patient:innen vor jeder Verord­nung das Poten­zial für eine Entwöh­nung von der Beatmung oder eine Deka­nü­lie­rung geprüft werden. Für diese soge­nannte Poten­zi­al­erhe­bung stehen derzeit aber nicht genü­gend Ärzt:innen zur Verfü­gung. Bis Ende 2024 gilt deshalb eine Ausnah­me­re­ge­lung, die eben­falls im Ratge­ber näher erläu­tert wird. Hilf­rei­che Links zu den maßgeb­li­chen Rechts­grund­la­gen und Hinweise zu weiter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen runden den Ratge­ber ab.

Der aktu­elle Ratge­ber des bvkm zur Außer­kli­ni­schen Intensivpflege-Richtlinie steht nur als Webver­sion zur Verfü­gung und kann auf der Webseite www​.bvkm​.de kosten­los herun­ter­ge­la­den werden.

Zum Hinter­grund

Seit dem 31.10.2023 ist die Außer­kli­ni­sche Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemein­sa­men Bundes­aus­schus­ses endgül­tig verbind­lich. Sie konkre­ti­siert Rege­lun­gen des umstrit­te­nen Intensivpflege- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­stär­kungs­ge­set­zes (GKV-IPReG).

Der Bundes­ver­band für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fach­ver­band für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen und ihre Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land. In über 280 Mitglieds­or­ga­ni­sa­tio­nen sind 27.000 Fami­lien organisiert.

www.bvkmde

Die Pres­se­mit­tei­lung finden Sie zum Down­load auch auf der Home­page des bvkm: www​.bvkm​.de/​p​r​e​sse

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