Die Versor­gung von Menschen mit Bedarf an außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege ist zum 1. Juli 2024 gefährdet!

warnung

Zahl­rei­che Rück­mel­dun­gen von Menschen mit einem Bedarf an außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege (AKI) an die unter­zeich­nen­den Verbände der Selbst­hilfe machen deut­lich, dass die Umset­zung des Intensivpflege- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­stär­kungs­ge­set­zes (GKV-IPReG) auf Ebene der Rahmen­ver­ein­ba­run­gen zuneh­mend zu Versor­gungs­pro­ble­men führt. Insbe­son­dere bei Kindern und jungen Menschen im eige­nen oder fami­liä­ren Haus­halt ist die Fort­set­zung lang­jäh­ri­ger Versor­gun­gen über den 1. Juli 2024 hinaus gefährdet.
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