Kostenabgrenzungs-Richtlinien nach § 17 Abs. 1b SGB XI – Problem­an­zei­gen und Forde­run­gen der unter­zeich­nen­den Verbände zur Evalua­tion der Kostenabgrenzungs-Richtlinie des MD Bund

INTENSIVkinder zuhause e.V. gegen IPReG

Mit dem Gesetz zur Stärkung von inten­siv­pfle­ge­ri­scher Versor­gung und medi­zi­ni­scher Reha­bi­li­ta­tion in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV-IPReG) wurden die bishe­ri­gen Rege­lun­gen zur Erbrin­gung medi­zi­ni­scher Behand­lungs­pflege für Versi­cherte mit inten­siv­pfle­ge­ri­schem Versor­gungs­be­darf in einen neuen Leis­tungs­an­spruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pflege nach § 37c SGB V überführt. 

Um eine für die Betrof­fe­nen und die Kranken- und Pfle­ge­kas­sen rechts­si­chere Fortführung der Kosten­ab­gren­zung zwischen gesetz­li­cher Pflege- und Kran­ken­ver­si­che­rung zu gewährleisten, sind die Kostenabgrenzungs-Richtlinien vom 16. Dezem­ber 2016 mit Wirkung zum  25.11.2023 ange­passt worden  Zur Ermitt­lung des Zeit­an­teils, für den die Pfle­ge­ver­si­che­rung bei Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit Bedarf an außer­kli­ni­scher Inten­siv­pflege aufkom­men muss, hat der Medi­zi­ni­schen Dienst Bund im Septem­ber 2023 Kostenabgrenzungs-Richtlinien nach § 17 Abs. 1b SGB XI erlas­sen. Diese wurden vom Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit am 22. Novem­ber 2023 befris­tet bis zum 31. März 2025 genehmigt.

Nach aktu­el­len Rück­mel­dun­gen von Versi­cher­ten bei Verbände der Selbst­hilfe, stel­len die Kostenabgrenzungs-Richtlinien ambulant/häuslich versorgte:  Pfle­ge­be­dürf­tige mit AKI-Bedarf durch verän­derte Vergü­tungs­struk­tu­ren in der ambu­lan­ten Pflege und mangelnde Rechts­klar­heit der Richt­li­nien zuneh­mend vor zusätz­li­che und häufig strei­tige Problem­la­gen, welche die indi­vi­du­el­len Inten­siv­pfle­ge­ar­an­ge­ments gefährden.

Recht­zei­tig vor dem Auslau­fen der Befris­tung, nahmen die Inter­es­sen­ver­tre­tung Selbst­be­stimmt Leben ev.  ISL, der Bundes­ver­band für Körper-und mehr­fach­be­hin­derte Menschen bvkm, Inten­siv­Le­ben e.V. Kassel .und INTENSIV­kinder zuhause e.V.  Problem­an­zei­gen ihrer Mitglie­der zum Anlass,  Richt­li­ni­en­ge­ber und das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit über aktu­elle Rechts­un­klar­hei­ten und Probleme Seitens der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen AKI-Bedarfen zu infor­mie­ren. Verbun­den ist das Schrei­ben der Verbände  mit der Auffor­de­rung , die auftre­ten­den Problem­la­gen bei der anste­hen­den Prüfung und gege­be­nen­falls Ãœber­ar­bei­tung der Kostenabgrenzungs-Richtlinien zu berücksichtigen.

Lesen sie hier (PDF, 89KB) die voll­stän­dige Stellungnahme.

Die Inter­es­sen­ver­tre­tung Selbst­be­stimmt Leben in Deutsch­land e.V. ISL, 
der Bundes­ver­band für Körper-und mehr­fach­be­hin­derte Menschen bvkm,
Inten­siv­Le­ben e.V. Kassel 
INTENSIV­kinder zuhause e.V
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