Auf Einladung von Herrn Staatssekretär Dr. Steffen ‑Bundesministerium für Gesundheit, mit Beteiligung des Herrn Staatssekretär Dr. Schmachtenberg ‑Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie dem Leiter des federführenden Referats 223 ‑Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Dr. Abt, nahmen wir am Donnerstag, den 06.02.20 im Bundesministerium für Gesundheit an einem Fachgespräch teil. Es waren circa 50 Vertreter und VertreterInnen der Sozialverbände und Selbstvertreterorganisationen betroffener Patientengruppen sowie das Referat des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung geladen. Informiert wurde zum überarbeiteten Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (Bearbeitungsstand 21.01.20 mit Ergänzung vom 04.02.2020, die uns per Mail am Abend des 04.02.20 Zur Verfügung gestellt worden war.) Gelegenheit zur Wortmeldung wurde gegeben.
Der Entwurf ist bereits in den Ressorts abgestimmt und geht am Mittwoch, den 12.02.20, zum Beschluss ins Bundeskabinett. Die Textgrundage ist unter dem Link Neufassung § 37c SGB V – Stand 04.02.20 nachzulesen.
Update: Der zuvor bereits innerhalb der Ministerien abgestimmte Gesetzentwurf [PDF, 377KB] passierte am 12.02.2020 das Kabinett und geht nun in die parlamentarische Abstimmung, die bis zum Frühsommer abgeschlossen werden soll.