Stellungnahme des GKV-IPReG Think Tank zu den Formblätter des AKI
zugestellt am 01.12.2022
an den GKV-Spitzenverband,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR,
das Bundesministerium für Gesundheit,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziuales,
das Bundesamt für Soziale Sicherung und
den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die neuen Verordnungsmuster zur AKI (außerklinische Intensivpflege), welche die Verordnung nach HKP (Häusliche Krankenpflege) ablösen, liegen vor und finden spätestens ab 31.10.2023 Anwendung.
Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Vordrucke, für den potenzialerhebenden Facharzt/ die potenzialerhebende Fachärztin und für den verordnenden Arzt/ die verordnende Ärztin:
- 62a – Potenzialerhebungsbogen
- Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöh-
nungs- bzw. Dekanülierungspotenzials gemäß AKI-
Richtlinie des G‑BA (Stand: 01.2023)
- Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöh-
- 62b – Verordnungsmuster
- Verordnung außerklinischer Intensivpflege
(Stand: 01.2023)
- Verordnung außerklinischer Intensivpflege
- 62c – Behandlungsplan