Versorgung ab 31.10.2023 sicherstellen: Fachverbände fordern Fristverlängerung
Die Versorgung von ca. 18.000 beatmeten und trachealkanülierten Versicherten mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI), darunter auch zahlreiche Kinder, Jugendliche und junge erwachsene, muss über den 30. Oktober 2023 hinaus sichergestellt werden. Dies entspricht auch der Forderung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung in einem Schreiben vom 7. Juni 2023 an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Bislang sind in der Arztsuche des Nationalen Gesundheitsportals viel zu wenige qualifizierte Ärzt:innen gelistet, um künftig alle sechs Monate die Verordnung von AKI nebst Potenzialerhebung vorzunehmen. Es drohe deshalb eine lebensgefährliche Unterversorgung der Betroffenen. Die Frist für das Inkrafttreten des neuen Anspruchs auf AKI müsse deshalb um zwei Jahre verlängert werden, fordern die Fachverbände.