18 werden mit Behinderung

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PRESSEMITTEILUNG

18 werden mit Behin­de­rung – Jetzt neu mit Checkliste!
Neuer Rechts­rat­ge­ber erklärt, was sich bei Voll­jäh­rig­keit ändert

Düssel­dorf, 18. Septem­ber 2025. Der Bundes­ver­band für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechts­rat­ge­ber „18 werden mit Behin­de­rung“ umfas­send aktua­li­siert. Der Ratge­ber berück­sich­tigt den Rechts­stand von Septem­ber 2025 und gibt einen Über­blick darüber, welche Rechte und Pflich­ten behin­derte Menschen mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit haben.

Mit dem 18. Geburts­tag endet das Sorge­recht der Eltern und damit ihre Befug­nis, ihr Kind in allen recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu vertre­ten. Ausführ­lich geht der Ratge­ber deshalb insbe­son­dere auf die recht­li­che Betreu­ung von erwach­se­nen Menschen mit Behin­de­rung ein. Eine solche Betreu­ung ist immer dann erfor­der­lich, wenn voll­jäh­rige Menschen behin­de­rungs­be­dingt Unter­stüt­zung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Miet­ver­tra­ges benötigen.

Auch in Bezug auf viele Sozi­al­leis­tun­gen ist der 18. Geburts­tag ein Meilen­stein: Ab diesem Zeit­punkt haben z. B. Menschen, die dauer­haft voll erwerbs­ge­min­dert sind, Anspruch auf Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­min­de­rung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungs-hilfe betei­li­gen, wenn ihr Kind das 18. Lebens­jahr voll­endet hat. Auch kann für Eltern behin­der­ter Kinder weit über das 18. Lebens­jahr hinaus ein Anspruch auf Kinder­geld für ihr erwach­se­nes Kind mit Behin­de­rung bestehen.

Die Neuauf­lage enthält erst­mals eine Check­liste. Sie soll den Eltern helfen, an einige beson­ders wich­tige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Voll­jäh­rig­keit ihres Kindes zu denken. 

Weiter­füh­rende Informationen

Der Ratge­ber steht zum kosten­lo­sen Down­load unter www​.bvkm​.de (Rubrik „Recht & Ratge­ber“) zur Verfü­gung. Er kann in gedruck­ter Form für 1,50 Euro (Mitglie­der) bzw. 2 Euro (Nicht-Mitglieder) unter www​.verlag​.bvkm​.de oder unter bvkm, Brehm­str. 5 – 7, 40239 Düssel­dorf bestellt werden. 

Die Pres­se­mit­tei­lung finden Sie als Down­load auch auf www​.bvkm​.de/​p​r​e​sse.

Der Bundes­ver­band für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fach­ver­band für körper- und mehr­fach­be­hin­derte Menschen und ihre Ange­hö­ri­gen in Deutsch­land. In über 280 Mitglieds­or­ga­ni­sa­tio­nen sind 27.000 Fami­lien orga­ni­siert. www​.bvkm​.de

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