<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>&#039;RISG&#039; Gesetzentwurf - INTENSIVkinder zuhause e.V. - Gemeinsam sind wir stark!</title>
	<atom:link href="https://intensivkinder.de/thema/risg-gesetzentwurf/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://intensivkinder.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Mar 2023 19:01:26 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.5</generator>

<image>
	<url>https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2019/03/cropped-intlogo570px.-32x32.png</url>
	<title>&#039;RISG&#039; Gesetzentwurf - INTENSIVkinder zuhause e.V. - Gemeinsam sind wir stark!</title>
	<link>https://intensivkinder.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>GKV-IPReG, §37c, SGB V – Stellungnahme des GKV-IPReG ThinkTank zur richtlinienkonformen Umsetzung der neueingeführten Formulare für die vertragsärztliche Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI)</title>
		<link>https://intensivkinder.de/gkv-ipreg-neue-verordnungsmuster-fuer-die-ausserklinische-intensivpflege-aki-rl-des-g-ba/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Sep 2022 14:03:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[AKI-RL]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<category><![CDATA[AKI-Richtlinie des G-BA]]></category>
		<category><![CDATA[GKV-IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5814</guid>

					<description><![CDATA[Stellungnahme des GKV-IPReG Think Tank zu den Formblätter des AKI zugestellt am 01.12.2022 an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziuales, das Bundesamt für Soziale Sicherung&#160;<a href="https://intensivkinder.de/gkv-ipreg-neue-verordnungsmuster-fuer-die-ausserklinische-intensivpflege-aki-rl-des-g-ba/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="padding-left: 40px;"><a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/221201_Stellungnahme-Formblaetter-AKI.pdf">Stellungnahme des GKV-IPReG Think Tank zu den Formblätter des AKI</a><br>
<a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/221201_Stellungnahme-Formblaetter-AKI.pdf"><img loading="lazy" class="alignnone wp-image-5948" src="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/GKV-IPReG_ThinkTank-632x285.png" alt width="164" height="74" srcset="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/GKV-IPReG_ThinkTank.png 632w, https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/GKV-IPReG_ThinkTank-150x68.png 150w, https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/GKV-IPReG_ThinkTank-300x135.png 300w" sizes="(max-width: 164px) 100vw, 164px"></a></p>
<p>zugestellt am 01.12.2022</p>
<p style="padding-left: 40px;">an den GKV-Spitzenverband,<br>
die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR,<br>
das Bundesministerium für Gesundheit,<br>
das Bundesministerium für Arbeit und Soziuales,<br>
das Bundesamt für Soziale Sicherung und<br>
den Gemeinsamen Bundesausschuss</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die neuen Verordnungsmuster zur AKI (außerklinische Intensivpflege), welche die Verordnung nach HKP (Häusliche Krankenpflege) ablösen, liegen vor und finden spätestens ab 31.10.2023 Anwendung.</p>
<p>Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Vordrucke, für den potenzialerhebenden Facharzt/ die potenzialerhebende Fachärztin und für den verordnenden Arzt/ die verordnende Ärztin:</p>
<ul>
<li><strong>62a – Potenzialerhebungsbogen</strong>
<ul>
<li><em>Ergebnis der Erhebung des Beatmungsentwöh-<br>
</em><em>nungs- bzw. Dekanülierungspotenzials gemäß AKI-<br>
</em><em>Richtlinie des G‑BA (Stand: 01.2023)</em></li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>62b – Verordnungsmuster</strong>
<ul>
<li>Verordnung außerklinischer Intensivpflege<br>
(Stand: 01.2023)</li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>62c – Behandlungsplan</strong></li>
</ul>
<h5 style="text-align: center;">Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin<br>
und<br>
der GKV-Spitzenverband<br>
(Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin<br>
vereinbaren Folgendes:</h5>
<h5 style="text-align: center;">65. Änderung<br>
der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung<br>
vom 1. April 1995<br>
(Anlage 2 BMV‑Ä)<br>
<a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/RS-2022-516-Anlage-01.pdf">RS 2022–516 Anlage 01</a></h5>
<h5></h5>
<h5 style="text-align: center;">Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin<br>
und<br>
der GKV-Spitzenverband<br>
(Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin<br>
vereinbaren Folgendes:</h5>
<h5 style="text-align: center;">24. Änderung<br>
der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-<br>
Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken<br>
für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2014<br>
(Anlage 2a BMV‑Ä)<br>
<a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/09/RS-2022-516-Anlage-02.pdf">RS 2022–516 Anlage 02</a></h5>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>INTENSIVkinder zuhause e.V. fragt den Staat</title>
		<link>https://intensivkinder.de/intensivkinder-zuhause-e-v-fragt-den-staat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2022 20:59:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[AKI-RL]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5734</guid>

					<description><![CDATA[oder Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern und jungen Menschen mögen keine Überraschungen Am 21.05.2022 wandte sich unser Mitglied, Henriette Cartolano, an &#160;&#160; https://fragdenstaat.de/a/249634 „Gesucht wird nach der aktuellen Anzahl der Leistungsfälle von Kindern und Jugendlichen zwischen&#160;<a href="https://intensivkinder.de/intensivkinder-zuhause-e-v-fragt-den-staat/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>oder Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern und jungen Menschen mögen keine Überraschungen</h1>
<p>Am 21.05.2022 wandte sich unser Mitglied, Henriette Cartolano, an<br>
<img loading="lazy" class="alignnone size-large wp-image-5738" src="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/06/FragDenStaat-191x44.png" alt width="191" height="44" srcset="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/06/FragDenStaat.png 191w, https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/06/FragDenStaat-150x35.png 150w" sizes="(max-width: 191px) 100vw, 191px"> &nbsp;&nbsp; <a href="https://fragdenstaat.de/a/249634">https://fragdenstaat.de/a/249634</a></p>
<p><em>„Gesucht wird nach der aktuellen Anzahl der Leistungsfälle von Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren, sowie der Entwicklung dieser Leistungsfälle in den vergangenen fünf Jahren,&nbsp;die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V, „spezielle Krankenbeobachtung“ nach Ziffer 24 zulasten der GKV erhalten haben.</em></p>
<p><em>Bitte um Angaben zur aktuellen Anzahl und Entwicklung der Leistungsfälle in den vergangenen fünf Jahren – von 2016 ‑2021“</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Warum bedarf es JETZT einer Datenlage bezüglich der Neuregelungen durch das GKV-IPReG und der AKI-RL des G‑BA? Zum 1.1.2023, betreffend der Verordnung und ärztlichen Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege?</u></strong></h3>
<p>Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und Rehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) und die entsprechende Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) betonen, dass die besonderen Interessen von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, jungen Volljährigen, bei denen ein Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalters weiterbesteht oder ein typisches Krankheitsbild des Kinder- und Jugendalters neu auftritt oder ein dem Kindesalter entsprechender psychomotorischer Entwicklungsstand vorliegt, zu berücksichtigen wären.</p>
<p>Wir erinnern uns, dass der Gesetzgeber den G‑BA diesbezüglich ausdrücklich zu getrennten Richtlinien ermächtigt hat, dass der G‑BA diesem Auftrag nachzukommen, jedoch nicht für notwendig erachtet hat.</p>
<p>Wir erinnern uns ebenfalls, dass die an verschiedener Stelle genannten 19.800, 22.000 oder knapp 30.000 betroffenen Versicherten, darunter x? minderjährige Kinder, bisher weder differenziert nach Alter, Grunderkrankung, Versorgungsform oder vorhandenem Weaningpotenzial aufgeschlüsselt wurden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Länder und Kommunen sind mitverantwortlich, (jungen) Bürgern notwendige medizinische Versorgungsstrukturen bereitzustellen</u></strong></h3>
<p>Für wie viele Kinder und junge Menschen deutschlandweit nun also in den Ländern und Kommunen bis zum 1.1.2023 neue Strukturen der fachärztlichen Versorgung mit einer Potenzialerhebung bereitgestellt werden müssen, ist nicht bekannt.</p>
<p>Da ohne Datenlage freilich keine Bedarfe ermittelt, Folgen abgeschätzt oder notwendige Strukturen etabliert und also – keine angemessenen Vorkehrungen getroffen werden können – vermuten wir, dass die Verantwortlichen bereit sind, sich<em> (und die betroffen intensivpflegebedürftigen jungen Menschen)</em>, in sechs Monaten einfach überraschen zu lassen…</p>
<p>Jedoch: Überraschungen bezüglich der Verordnungssicherheit und der Sicherung der fachärztlichen Behandlung von häuslich versorgten (jungen und minderjährigen) IntensivpatientInnen passen nicht zu der immer wieder zurecht konstatierten Vulnerabilität der Patientengruppe.&nbsp; Deren Bedarfe, weil überlebenssichernd, komplex und medizinisch anspruchsvoll, werden als derart speziell beschrieben, dass der vorgängige Gesetzentwurf RISG Menschen mit Bedarf an Intensivpflege, ab Volljährigkeit, aus der Gesellschaft auszugliedern und der „Sicherheit“ einer institutionellen Unterbringung zuzuführen beabsichtigte, um die gebotene Versorgungsqualität zu garantieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern und jungen Menschen mögen keine Überraschungen…</u></strong></h3>
<p>Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen im Haushalt, die seit dem Kindesalter betroffen sind, mögen und brauchen keine Überraschungen!</p>
<p>Familien mit intensivpflichtigen Angehörigen brauchen Verordnungssicherheit und fachärztliche Behandlungssicherheit.</p>
<p>Sie benötigen niedrigschwelligen Zugang zu ausgewiesenen spezialisierten fachärztlichen ambulanten Versorgungsstrukturen, transparente Versorgungspfade sowie Planbarkeit der notwendigen Arztbesuche mit ausreichend zeitlichem Vorlauf.</p>
<p>Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern und jungen Menschen hoffen also auf die von GKV-IPReG und AKI-RL in Aussicht gestellten Verbesserungen der fachärztlichen Versorgungsqualität.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Die neuen Regeln der AKI-RL greifen ab 1.1.2023. Alte Verordnungen nach HKP verlieren bis spätestens zum 1.10.2023 ihre Gültigkeit</u></strong></h3>
<p>Ab 1.1.2023 gilt, dass Verordnungen,<em> (vormals Häusliche Krankenpflege nach Ziffer 24, ausstellbar durch alle Haus-und Kinderärzte)</em> nur noch ausschließlich nach den neuen Bedingungen als Verordnungen über Außerklinische Intensivpflege rezeptiert werden dürfen.</p>
<p>Verordnende HausärztInnen müssen hierfür nun spezielle zusätzliche Qualifikationen aufweisen, und auch KinderärztInnen dürfen eine Verordnung bei tracheotomierten und beatmeten Versicherten nur nach einer vorausgegangenen fachärztlichen Potenzialerhebung vornehmen.</p>
<p>Für keinen der 20–30 Tausend Versicherten wird es<em> (soweit bekannt)</em> einfach werden, vor der Verordnung ab 1.1.2023 einen zugelassenen qualifizierten Facharzt oder Fachärztin zu finden, welche eine Potenzialerhebung durchführen darf.&nbsp;<em> (Erhoben werden soll in jedem Einzelfall jeweils das Weaning und Dekanülierungs- und ‑Optimierungspotenzial, sowie die Möglichkeit, die PatientInnen von einer invasiven auf eine Masken-Beatmung umzustellen. PatientInnen mit einer Schluckstörung müssen hierfür von FachärztInnen mit Expertise in Dysphagien gesehen werden.)</em> Weitere Voraussetzung für die kassenseitige Genehmigung der Verordnung ist in Folge noch zusätzlich eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der sowohl die medizinische Indikation als auch die gesicherte medizinische und pflegerische Versorgung am Ort der Leistung überprüfen wird. <em>(Angaben bezüglich der Qualifikation der GutachterInnen sowie ein Leitfaden der zu prüfenden Parameter liegen noch nicht vor.)</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung sowie die Verordnungssicherheit (und damit die Weiterversorgung durch spezialisierte Leistungserbringer oder Assistenzteams) sind&nbsp; ab 01.01.2023 für minderjährige Kinder besonders gefährdet.</u></strong></h3>
<p>Die Zahl der berechtigten niedergelassenen<em> (pädiatrischen)</em> PulmologInnen und IntensivmedizinerInnen, welche die verpflichtende Potenzialerhebung durchführen dürfen, ist in der Fläche verschwindend gering. Dies haben Gesetzgeber und G‑BA erkannt und daher vorgesehen, dass klinisch tätige Mediziner mit dieser Qualifikation als ambulante Leistung erbringen dürfen.</p>
<p>Die Familien, welche in den vergangenen beiden Jahren einen elektiven stationären Kurzaufenthalt zur Überprüfung/Optimierung der Beatmung ihrer Kinder auf einer der pädiatrischen Intensivstationen „ergattert“ haben, der nicht in letzter Minute abgesagt wurde, werden sich verwundert die Augen reiben: Wie und warum sollten ab Januar 2023 ausgerechnet diese klinischen Spezialisten für die ambulante Leistung der Potenzialerhebung flächendeckend und niedrigschwellig Verfügung stehen? (Wir wissen es nicht)</p>
<p>Zudem wird erst im Herbst diesen Jahres Klarheit bezüglich der Vergütung dieser ambulanten ärztlichen Leistung erwartet – d.h., erst dann wird seitens der niedergelassenen qualifizierten FachärztInnen sowie der Krankenhausträger in unserer kommerzialisierten „Gesundheitswirtschaft“ entscheidbar sein, ob es sich lohnt, spezialisierte ambulante Sprechstunden einzurichten, oder ob die DRGs /Entgelte besser im klinischen Stationsalltag oder anderweitig zu generieren sind.</p>
<p>Zertifizierte Weaningzentren mit neurologischer, pulmologischer oder muskulärer Spezialisierung analog zur Versorgung Erwachsener, in denen pädiatrische Fachärzte Qualifikationen zur Potenzialerhebung erwerben könnten, existieren für Kinder nicht. Da deren der Intensivpflegebedürftigkeit zugrundeliegende Grunderkrankung häufig von Geburt oder vom frühen Kindesalter an besteht, ist ein klassisches prolongiertes Weaning erfahrungsgemäß auch eher selten zu erwarten.</p>
<p>Betreut werden langzeitbeatmungspflichtige und tracheotomierte Kinder auf pädiatrischen Intensivstationen mit Expertise in diesen Langzeitversorgungen. Die seit Jahren strukturell unterfinanzierten, weil im wirtschaftlichen Sinn defizitär arbeitenden Kinderkliniken, sind durch den Pflegefachkräftemangel zusätzlich unter Druck geraten. Daher adressieren deutsche Kinderkliniken landauf landab und im Monatstakt ihre stetig dramatischeren Kapazitätsprobleme in Brandbriefen an die Politik und warnen vor drohendem Notstand und Unterversorgung schwer erkrankter Kinder.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><strong><u>Eine Datenlage ist von öffentlichem Interesse jetzt und zukünftig, denn nur wer Kinder wertschätzt, hat eine gesellschaftliche Zukunft.</u></strong></h3>
<p>Die gestellte Anfrage über FragDenStaat wird hoffentlich durch die Weiterleitung unseres Anliegens an das Bundesministerium für Gesundheit behilflich sein, die Zahl der jungen Menschen ans Licht zu bringen, die ab 2023 neue ambulante fachärztliche Strukturen als Voraussetzung für eine (Folge)Verordnung für die häusliche Intensivpflege nach der neuen AKI-RL benötigen,&nbsp; damit Länder und Kommunen, die örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenhäuser beginnen können, die gesetzlich vorgegebenen medizinischen Versorgungsstrukturen zur verpflichtenden Potenzialerhebung zu implementieren und damit die notwendigen angemessene Vorkehrungen zu treffen.</p>
<p>Unverständlich ist, warum die gesetzlichen Krankenkassen, bei denen der Sicherstellungsauftrag für die Leistung liegt, nicht bereits im Gesetzgebungsverfahren des GKV-IPReG Auskunft bezüglich der Leistungsfälle aufgrund von Beatmung und/oder Tracheostoma bei Kindern und Jugendlichen erteilt haben. Denn wie sollte der gesetzliche Auftrag, die besonderen Interessen der betroffenen Kinder und jungen Menschen zu berücksichtigen, umgesetzt werden, wenn niemand weiß, wie viele junge Versicherte, aufgrund welcher Erkrankungen diese Leistung überhaupt deutschlandweit und aufgeschlüsselt nach Bundesländern, beanspruchen?</p>
<p>Um den besonderen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, bei denen ein Krankheitsbild des Kindes- und Jugendalters weiterbesteht oder ein typisches Krankheitsbild des Kindes- und Jugendalters neu auftritt oder ein dem Kindesalter entsprechender psychomotorischer Entwicklungsstand vorliegt, das eine Intensivpflegebedürftigkeit nach sich zieht, braucht es nach Erhebung des IST Zustandes (Erhebung einer Datenlage) ab 1.1.2023 eine mehrjährige Umsetzungsbegleitung , da vorab keine Folgenabschätzung vorgenommen wurde und eine Nachsteuerung erforderlich ist, sollte sich zeigen, dass die Zielsetzung der Gesetzgebung GKV-IPReG &nbsp;und der Richtlinie des G‑BA, in Bezug auf die &nbsp;hochvulnerable Gruppe der intensivpflegebedürftigen Kinder und jungen Menschen verfehlt sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierzu:</p>
<p>Deutsches Institut für Menschenrechte: „Kinder haben ein Recht auf Gesundheit“</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Information_Nr_3_Kinder_haben_ein_Recht_auf_Gesundheit.pdf">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Information_Nr_3_Kinder_haben_ein_Recht_auf_Gesundheit.pdf</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) – Überblick des bvkm</title>
		<link>https://intensivkinder.de/ausserklinische-intensivpflege-richtlinie-aki-rl-ueberblick-des-bvkm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jun 2022 20:25:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5705</guid>

					<description><![CDATA[&#160; Überblick über die Regelungen der AKI-RL mit Stand vom 01. Juni 2022 Der bvkm hat wichtige Regelungen der AKI-RL für Betroffene und ihre Angehörigen in der verlinkten PDF-Datei zusammengefasst. AKI-RL // Überblick // 01.06.2022&#160;<a href="https://intensivkinder.de/ausserklinische-intensivpflege-richtlinie-aki-rl-ueberblick-des-bvkm/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Überblick über die Regelungen der AKI-RL mit Stand vom 01. Juni 2022<br>
</strong></p>
<p>Der bvkm hat wichtige Regelungen der AKI-RL für Betroffene und ihre Angehörigen in der verlinkten PDF-Datei zusammengefasst.</p>
<ul class="downloads">
<li><a href="https://bvkm.de/wp-content/uploads/2021/11/die-neue-aki-rl_ueberblick_bvkm_01.06.2022.pdf" download="die-neue-aki-rl_ueberblick_bvkm_01.06.2022.pdf" data-type="file">AKI-RL // Überblick // 01.06.2022</a></li>
</ul>
<p>Allgemeine Informationen zur Richtlinie siehe auch:</p>
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="fMrAMw73TN"><p><a href="https://bvkm.de/ratgeber/ausserklinische-intensivpflege-richtlinie/">Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie</a></p></blockquote>
<p><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted" title="„Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie“ — Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen" src="https://bvkm.de/ratgeber/ausserklinische-intensivpflege-richtlinie/embed/#?secret=fMrAMw73TN" data-secret="fMrAMw73TN" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kindernetzwerk fordert: „Sichern Sie schwer kranken Kindern und Jugendlichen ein Leben in ihren Familien und die Chance auf eine altersentsprechende Entwicklung“</title>
		<link>https://intensivkinder.de/kindernetzwerk-fordert-sichern-sie-schwer-kranken-kindern-und-jugendlichen-ein-leben-in-ihren-familien-und-die-chance-auf-eine-altersentsprechende-entwicklung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Nov 2021 20:25:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5503</guid>

					<description><![CDATA[Wir als Betroffene und Angehörige von dauerhaft intensivpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sind weiterhin in großer Sorge, dass die Regelungen des IPReG den familiären Zusammenhalt gefährden und die Chance auf eine altersentsprechende Entwicklung der&#160;<a href="https://intensivkinder.de/kindernetzwerk-fordert-sichern-sie-schwer-kranken-kindern-und-jugendlichen-ein-leben-in-ihren-familien-und-die-chance-auf-eine-altersentsprechende-entwicklung/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir als Betroffene und Angehörige von dauerhaft intensivpflichtigen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sind weiterhin in großer Sorge, dass die Regelungen des IPReG den familiären Zusammenhalt gefährden und die Chance auf eine altersentsprechende Entwicklung der schwer kranken Menschen behindern.</p>
<p>Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands, wird voraussichtlich noch im November die Ausführungsrichtlinie für die außerklinische Intensivpflege beschließen. Dem gesetzlichen Auftrag, hierbei die besonderen Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gesondert zu regeln wird er dabei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht nachkommen.</p>
<p>Das <a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2021/11/Pressemeldung-Kindernetzwerk-IPReG-03112021.pdf">Kindernetzwerk hat am 03.11.2021 eine Pressemeldung</a>&nbsp;veröffentlicht.</p>
<p>Wir bitten daher alle, die hierin aufgeführten Belange im Interesse der betroffenen Familien aufzunehmen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an die im Gesundheitswesen zuständigen<br>
Vertreter zu adressieren.</p>
<p>Für Rückfragen stehen wir als INTENSIVkinder e.V. ebenfalls gern zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>GKV-IPReG und Außerklinische Intensivpflege (AKI)-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss-  Wohlmeinder Zwang in der außerklinischen Intensivpflege: Ringen um Selbstbestimmung und Patientenrechte</title>
		<link>https://intensivkinder.de/gkv-ipreg-und-ausserklinische-intensivpflege-aki-richtlinie-des-gemeinsamen-bundesausschuss-wohlmeinder-zwang-in-der-ausserklinischen-intensivpflege-ringen-um-selbstbestimmung-und-patientenrechte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Oct 2021 16:20:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5480</guid>

					<description><![CDATA[Dr. Paul Diesener, vormals langjähriger Leiter der neurologischen Frührehabilitation im Hegau-Jugendwerk Gailingen, wird von Eltern beatmeter und tracheotomierter Kinder (unter anderem) besonders für seine professionelle teilhabeorientierte Trachealkanülenversorgung geschätzt. Artikel von Dr. Paul Diesener in Beatmet&#160;<a href="https://intensivkinder.de/gkv-ipreg-und-ausserklinische-intensivpflege-aki-richtlinie-des-gemeinsamen-bundesausschuss-wohlmeinder-zwang-in-der-ausserklinischen-intensivpflege-ringen-um-selbstbestimmung-und-patientenrechte/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Paul Diesener, vormals langjähriger Leiter der neurologischen Frührehabilitation im Hegau-Jugendwerk Gailingen, wird von Eltern beatmeter und tracheotomierter Kinder (unter anderem) besonders für seine professionelle teilhabeorientierte Trachealkanülenversorgung geschätzt.</p>
<h3><strong><a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2021/10/ARTIKEL_DIESENER_BL_2021_6.pdf">Artikel von Dr. Paul Diesener in Beatmet Leben 6/2021</a></strong></h3>
<p>In diesem Kommentar, der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Beatmet Leben 6/21,&nbsp;widmet sich Herr Dr. Diesener der Haltung des&nbsp;„wohlmeinenden Zwanges“.</p>
<p>Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens 2019, damals RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz), inzwischen GKV-IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) hält der Diskurs zur außerklinischen Intensivpflege an. Die ursprünglich geplante regelhafte stationäre Unterbringung (RISG), die als zwangsweise Einweisung zu klassifizieren war, wurde aufgrund der massiven Proteste von einer sehr großen Koalition der Patientenverbände, Betroffenenverbände, Behindertenverbände und dem Behindertenvertreter des Bundes und der BehindertenvertreterInnen der Bundesländer und engagierter ministerieller MitarbeiterInnen und engagierter ParlamentarierInnen zwar entschärft, birgt aber weiterhin Gefahren für die Betroffenen Menschen. Sowohl gesetzlich als auch in der Ausgestaltung über die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege, sowie der Rahmenvereinbarungen, besteht die Gefahr einer stationären Unterbringung durch unerfüllbare Qualitätsanforderungen und Eignungsanforderungen an den Ort der Leistungserbringung fort.</p>
<p>Finanziell benachteiligt, insbesondere § 37 c SGB V des GKV-IPReG, massiv die ambulante Intensivpflege, ohne von der Struktur in der stationären Unterbringung ein angemessenes Schutzniveaus (Personalschlüssel) zu sichern. Sollte die AKI-Richtlinie die HKP-Richtlinie (Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie) ersetzen, droht in der Ausgestaltung der subsidiäre Schutz durch die HKP verloren zu gehen.</p>
<p>Wir befürchten, dass die Haltung zum wohlmeinenden Zwang, die sich konsequent durch RISG und das am 20.10.21 in Kraft getretene GKV-IPReG ziehen, auch in der Erstfassung der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ihren Niederschlag findet<strong>. Wir appellieren weiterhin an die Beteiligten</strong>, realistische Regelungen unter Berücksichtigung der äußerst unterschiedlichen Betroffenengruppen zu finden und sich&nbsp;<strong>für die Selbstbestimmung, Patientenrechte und inklusive Teilhabe aller Menschen <em>Mitten im Leben</em> stark zu machen. </strong></p>
<p><strong>Bleiben Sie mutig – alle, die auch im Hintergrund unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit Blick auf die Selbstbestimmung agieren.&nbsp;</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>
<p>Mit der Veröffentlichung der&nbsp;<strong>Erstfassung der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege wird Mitte November 2021</strong>&nbsp;gerechnet. Zurzeit sind alle Beteiligten und Stellungnahmeberechtigten zur Verschwiegenheit verpflichtet.</p>
<p>Das von uns unterstützte Anliegen, Missbrauch, Fehlanreize und Kriminalität im Bereich der außerklinischen Intensivpflege zu verhindern sowie (höhere) Qualitätsstandards zu etablieren,&nbsp;kann nur gelingen, wenn man&nbsp;intensivpflegebedürftige Menschen als Menschen wahrnimmt, dies auch im Wortlaut erkennen lässt und die Selbstbestimmung beim Wohnort, der medizinischen Behandlung, Pflege und Teilhabe stets in den Blick nimmt.</p>
<p><strong><em>Wir erwarten eine transparente Ausgestaltung und mit der Veröffentlichung der Erstfassung der außerklinischen Intensivpflegerichtlinie, ebenso die Veröffentlichung des Entwurfs der konsentierten AKI-RL (v.23.06.2021), sowie der dazu eingegangenen Stellungnahmen aller stellungnahmeberechtigten Organisationen.</em></strong></p>
<p><strong><em>&nbsp;</em></strong><strong><em>Die Betroffenen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Interessengruppe sich als stellungnahmeberechtigt hat akkreditieren lassen, ob dann eine Stellungnahme abgegeben wurde und wenn eine Stellungnahme abgegeben wurde, für welche Interessen die akkreditierten Organisationen sich eingesetzt haben und für welche nicht.</em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>IPReG am 29.10.2020 in Kraft – Häusliche Krankenpflege „und“ versus „oder“ Außerklinische Intensivpflege</title>
		<link>https://intensivkinder.de/ipreg-am-29-10-2020-in-kraft-haeusliche-krankenpflege-und-versus-oder-ausserklinische-intensivpflege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Nov 2020 18:22:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5114</guid>

					<description><![CDATA[Das IPReG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz ist am 23.10.2020 vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt Nr. 48 am 28.10.2020 verkündet worden. &#160; Es tritt mit Ausnahme des Artikels 2 IPReG am&#160;<a href="https://intensivkinder.de/ipreg-am-29-10-2020-in-kraft-haeusliche-krankenpflege-und-versus-oder-ausserklinische-intensivpflege/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class><strong><span class>Das IPReG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz ist am 23.10.2020 vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt Nr. 48 am 28.10.2020 verkündet worden.</span></strong></div>
<div>&nbsp;</div>
<div class><span class>Es tritt mit Ausnahme des Artikels 2 IPReG am 29.10.2020 in Kraft. Artikel 2 tritt am 31.10.2023 in Kraft. In Artikel 2 ist insbesondere geregelt, daß der Anspruch nach § 37 Absatz 2 SGB V [<i class>Anm.: Häusliche Krankenpflege</i>] nicht für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht, die Anspruch auf Leistungen nach § 37 c [<i class>Anm.: Anspruch auf außerklinische Intensivpflege</i>] haben, soweit diese Leistungen tatsächlich erbracht werden.</span></div>
<div>&nbsp;</div>
<div class><span class>Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege ist mit diesem IPReG neu eingeführt worden. Der bisherige Anspruch auf häusliche Krankenpflege fällt dann [soweit] weg.</span></div>
<div class><span class>&nbsp;</span></div>
<div class><span class>Bundesgesetzblatt:</span></div>
<div class><a class href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2220.pdf%27%5D__1603919353619">https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s2220.pdf%27%5D__1603919353619</a></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>18.09.20 – abschließende Beratung im Bundesrat: Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung  (GKV-IPReG)</title>
		<link>https://intensivkinder.de/18-09-20-abschliessende-beratung-im-bundesrat-gesetz-zur-staerkung-der-intensivpflegerischen-versorgung-und-rehabilitation-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-ipreg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2020 17:39:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[Termin]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5086</guid>

					<description><![CDATA[Verstoß gegen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung https://intensivkinder.de/gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung Die morgige 993. Sitzung des Bundesrates, ist die letzte Station im &#160;parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren GKV-IPReG.&#160;Das Gesetz wird am 18.09.20 abschließend im Bundesrat beraten. Es gilt lediglich als Einspruchsgesetz – &#160;das&#160;<a href="https://intensivkinder.de/18-09-20-abschliessende-beratung-im-bundesrat-gesetz-zur-staerkung-der-intensivpflegerischen-versorgung-und-rehabilitation-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv-ipreg/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><u><span style="color: #008000;">Verstoß gegen Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung</span><br>
</u></strong><a href="https://intensivkinder.de/gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung">https://intensivkinder.de/gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung</a></p>
<p><strong>Die morgige 993. Sitzung des Bundesrates, ist die letzte Station im &nbsp;parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren GKV-IPReG.&nbsp;Das Gesetz wird am 18.09.20 abschließend im Bundesrat beraten. </strong></p>
<p><strong>Es gilt lediglich als Einspruchsgesetz – &nbsp;das heißt – &nbsp;es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.<br>
</strong>Das gilt, obwohl &nbsp;die Länder und Kommunen, &nbsp;ihre (auch die intensivpflichtigen) Bürger &nbsp; vertreten und letztlich &nbsp;an den Anwendungen und der Umsetzung des Gesetzes maßgeblich beteiligt als &nbsp;auch von den finanziellen und &nbsp;sozialen &nbsp;Auswirkungen auf ihre Bürger und die &nbsp;Kommunen, betroffen sein werden. (andere Auffassung Zustimmungsgesetz, siehe https://www.shvfg.de/2020/09/03/gkv-ipreg-zustimmungspflichtig-und-verfassungswidrig/</p>
<p><strong>Die wesentlichen Regelungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkung kungs gesetzes (GKV-IPReG)&nbsp;&nbsp;werden erst nach Inkrafttreten, ab Herbst dieses Jahres, &nbsp;untergesetzlich vom G‑BA getroffen. Daher lässt &nbsp; sich zum Zeitpunkt noch nicht sagen, welche Folgen das Gesetz für unsere intensivpflichtigen Kinder, </strong>unsere &nbsp;Familien und deren Umfeld haben wird.</p>
<p>Die wesentlichen Regeln umfassen „alles“ an der Intensivpflege, denn diese wird in einem neuen Paragrafen (§ 37 c SGB V, neue Fassung) neu geregelt. Das sind insbesondere: Spezifizierungen und Leistungsinhalte: &nbsp;Ziele der außerklinischen Intensivpflege, Verordnungsvoraussetzungen, Qualifikation der &nbsp;verordnenden und behandelnden Ärzt*innen, &nbsp;der Genehmigung &nbsp;durch die Krankenkassen, Einzelheiten zu abzuschließenden Zielvereinbarungen mit den Kassen oder dem MD sowie der Zusammenarbeit der ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer bzw. die Versorgungskoordination,</p>
<p>Wir haben uns während des Gesetzgebungsverfahrens kontinuierlich eingebracht und werden uns weiterhin einbringen – auch in die Diskussion um die Ausgestaltung der AIP-Richtlinie (Richtlinie für die außerklinische Intensivpflege) durch den GBA, den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenversicherung.</p>
<p>Dieses Bemühen um eine &nbsp;konstruktive Mitarbeit an der AIP-Richtlinie unsererseits, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ <strong>für <u>diskriminierend</u> halten und in der abgesonderten Regelung des §37c SGB V n.F., einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip, mithin gegen das Grundgesetz ebenso wie gegen die UN-Behindertenkonventio</strong>n, sehen.&nbsp;</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Richtlinien des G‑BA&nbsp;zur außerklinischen Versorgung mit Intensivpflege, bei fehlender Ermächtigungsgrundlage durch den Gesetzgeber, &nbsp;mit dem&nbsp;<strong>SGB IX – </strong>Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung,&nbsp;dem Gleichheitsgrundsatz, bzw. dem Verbot der Ungleichbehandlung&nbsp; nach &nbsp;<strong>Artikel 3 Grundgesetz&nbsp;</strong>und &nbsp;mit &nbsp;<strong>Artikel 6 des Grundgesetzes</strong>&nbsp;vereinbaren lassen.&nbsp;Artikel 6 Grundgesetzenthält unterschiedliche Gewährleistungen, die einen Bezug zu Ehe&nbsp; und Familie&nbsp;aufweisen, Art. 6 Grundgesetz&nbsp;garantiert den rechtlichen Bestand der Ehe und spricht dieser und <strong>der Familie einen besonderen Schutz</strong>&nbsp;zu.&nbsp;Alle Artikel des Grundgesetzes und sämtliche Sozialgesetzbücher haben selbstverständlich auch dann Geltung, wenn Bürger/Familienmitglieder&nbsp;&nbsp;von Intensivpflege betroffen sind.&nbsp;</p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Am Freitag den 18.09.20,&nbsp;findet daher&nbsp;zwischen 11:00 Uhr und 12:00&nbsp;Uhr &nbsp;eine Protestdemonstration vor dem Bundesrat statt.</strong></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Ort:&nbsp;Leipziger-Straße/Wilhelmstraße</strong></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>&nbsp;</strong></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong><u>Corona-Virus: </u></strong></span><span style="color: #800000;"><strong>&nbsp;</strong></span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;"><strong>Um Beachtung des Abstandsgebotes und </strong></span></li>
<li><strong><span style="color: #800000;">Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung,</span> </strong></li>
</ul>
<p><span style="color: #800000;"><strong>&nbsp;</strong><strong>wird gebeten.</strong></span></p>
<p><img loading="lazy" class="eig-schatten alignnone wp-image-5089 size-full" src="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2020/09/Kind_mit_Tracheostoma_und_Geschwisterkind.jpg" alt width="453" height="340" srcset="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2020/09/Kind_mit_Tracheostoma_und_Geschwisterkind.jpg 453w, https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2020/09/Kind_mit_Tracheostoma_und_Geschwisterkind-150x113.jpg 150w, https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2020/09/Kind_mit_Tracheostoma_und_Geschwisterkind-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 453px) 100vw, 453px"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gleichberechtigung&#160;und&#160;Nichtdiskriminierung</title>
		<link>https://intensivkinder.de/gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 10:47:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichberechtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Intensivkinder]]></category>
		<category><![CDATA[Intensivkinder in der Schule]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtdiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schule]]></category>
		<category><![CDATA[UN-Behindertenrechtskonvention]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=5003</guid>

					<description><![CDATA[GKV-IPReG und die UN-BRK
(GKV – Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungs-gesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention)
Was man wissen muss!
Hier finden Sie Ihre erste Leitlinie für „angemessene Vorkehrungen“.
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 als Bundesrecht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Gleichberechtigung&nbsp;und&nbsp;Nichtdiskriminierung</strong></h2>
<p><strong>GKV-IPReG&nbsp;und die UN-BRK</strong></p>
<p>(GKV –&nbsp;Intensivpflege- und&nbsp;Rehabilitationsstärkungsgesetz und die&nbsp;UN-Behindertenrechtskonvention)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was man wissen muss!</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Hier finden Sie Ihre erste&nbsp;Leitlinie&nbsp;für „angemessene Vorkehrungen“.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 als Bundesrecht.</p>
<p>Sie gilt für Gesetzgeber auf Bundesebene und Landesebene, Bund, Länder und Gemeinden und jede Art von öffentlich-rechtlicher Körperschaft direkt. Die UN-Behindertenrechtskonvention&nbsp;<strong>verpflichtet&nbsp;</strong>die Vertragsstaaten und damit öffentlich-rechtliche Träger&nbsp;<strong>zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt&nbsp;<strong>konkrete Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen</strong>&nbsp;in seiner&nbsp;<strong>Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 (2018) zu Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung&nbsp;</strong>auf.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Diese wird vom&nbsp;<strong>Deutschen Institut für Menschenrechte,</strong></p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/un-behindertenrechtskonvention-gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung-durchsetzen/">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/un-behindertenrechtskonvention-gleichberechtigung-und-nichtdiskriminierung-durchsetzen/</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention,</strong>&nbsp;<strong>Information Nr. 32,</strong> Juni 2020, ISSN 2509 – 9493 anschaulich zusammengefasst.&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_Gleichberechtigung_und_Nichtdiskriminierung.pdf">https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_Gleichberechtigung_und_Nichtdiskriminierung.pdf</a></p>
<p>&nbsp;&nbsp;</p>
<p>Wir empfehlen das vorgenannte Dokument (8 Seiten) zur Lektüre und zur Verinnerlichung, sowie weiterführend die&nbsp;<strong>deutsche Übersetzung</strong>&nbsp;der&nbsp;<strong>Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 (2018) zu Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung vom 26.04.2018 aus</strong> dem Englischen (23 Seiten).</p>
<p><a href="https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/CRPD_Allgemeine_Bermerkung_6_Gleichberechtigung_und_Nichtdiskriminierung.pdf"><em>https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/CRPD_Allgemeine_Bermerkung_6_Gleichberechtigung_und_Nichtdiskriminierung.pdf</em></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>„Das&nbsp;<strong>Diskriminierungsverbot</strong>&nbsp;umfasst&nbsp;<strong>rechtliche</strong>&nbsp;oder&nbsp;<strong>tatsächliche Diskriminierung aufgrund von Behinderungen</strong>&nbsp;in allen Bereichen,&nbsp;<strong>die von der öffentlichen Hand geregelt und geschützt werden</strong>. Die Vertragsstaaten haben sich ferner dazu verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur&nbsp;<strong>Beseitigung von Diskriminierung&nbsp;</strong>aufgrund von&nbsp;<strong>Behinderung durch private Akteure</strong>&nbsp;zu ergreifen“.</em></p>
<p><em>&nbsp;</em></p>
<p>Diskriminierung aufgrund von Behinderungen umfasst alle Formen der Diskriminierung, einschließlich der&nbsp;<strong>Diskriminierung durch Versagung angemessener Vorkehrungen</strong>. Sie gehen über den&nbsp;<strong>Allgemeinen Gleichheitssatz hinaus</strong>.&nbsp;</p>
<p>Es ist festzuhalten, dass ein&nbsp;<strong>medizinischer Begriff der Behinderung gegen die UN-Behindertenkonvention verstößt,</strong>&nbsp;ebenso wie ein&nbsp;<strong>Fürsorgemodell.</strong>&nbsp;Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt der&nbsp;<strong>Ansatz der inklusiven Gleichberechtigung</strong>&nbsp;zugrunde.&nbsp;<strong>Verstöße</strong>&nbsp;gegen die UN-Behindertenrechtskonvention sind&nbsp;<strong>rechtswidrig.</strong></p>
<p>Die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkungen Nr. 6&nbsp;<strong>für Recht und Politik &nbsp;in Deutschland&nbsp;</strong>liegt in der Verpflichtung, das ungenügende Problembewusstsein von Behinderung, vielfältige Vorurteile und Stereotypen abzubauen und das&nbsp;<strong>Konzept der angemessenen Vorkehrungen bei öffentlichen-rechtlichen Trägern, Bund, Ländern, Gemeinden – Krankenversicherungen, Spitzenverbänden&nbsp;</strong>und anderen<strong>, </strong>&nbsp;nicht zuletzt den&nbsp;<strong>zu verpflichtenden Privaten, bekannt zu machen.</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Bekanntmachung:&nbsp;</strong></p>
<p>Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass</p>
<ul>
<li>in der Rechtsetzung, auch in der untergesetzlichen ‚(Verordnungen, Richtlinien) die UN-Behindertenrechtskonvention einzuhalten ist,</li>
<li>Beamte und öffentlich-rechtlich Verpflichtete zur<strong>Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong>&nbsp;verpflichtet sind,</li>
<li>die Durchführung <strong>aufgrund</strong>einer rechtswidrige Regelung oder Weisung&nbsp;<strong>einer vorgesetzten Person, </strong>&nbsp;die&nbsp;<strong>persönliche Haftung und Verantwortlichkeit nicht ausschließt</strong></li>
<li>Beamte und öffentlich-rechtlich Verpflichtete gegenüber ihren Vorgesetzten bzw. übergeordneten Hierarchie zur<strong>Remonstration</strong>&nbsp;verpflichtet sind, das heißt auf die Rechtswidrigkeit hinzuweisen haben,</li>
<li>nur die Remonstration geeignet ist, ein Disziplinarverfahren, strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit für die remonstrierende Person auszuschließen<em>(Ihr Anwalt würde sagen: „Sorgen Sie dafür, dass Sie es beweisen können.“)</em></li>
<li>die Remonstration und die gegebenenfalls dann durch die vorgesetzte/vorgeordnete Stelle durchgeführte Handlung/Unterlassung zivilrechtliche Haftung und Amtshaftungsansprüche dann primär dort entstehen lässt</li>
</ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme des Elternselbsthilfevereins INTENSIVkinder zuhause e.V. zum Gesetzentwurf GKV-IPReG in der Fassung BT-DS 19/19368 v.20.05.2020</title>
		<link>https://intensivkinder.de/stellungnahme-des-elternselbsthilfevereins-intensivkinder-zuhause-e-v-zum-gesetzentwurf-gkv-ipreg-in-der-fassung-bt-ds-19-19368-v-20-05-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2020 07:38:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=4995</guid>

					<description><![CDATA[Diese Stellungnahme erfolgt in ehrenamtlicher Arbeit. Sie erfolgt trotz der corona-pandemiebedingten Maßnahmen. Sie geht aufgrund des coronabedingten Schulausfalls, Betreuungsausfalls, Wegfalls unterstützender Personen aufgrund erforderlicher verschärfter Hygienemaßnahmen, mangelhafter Schutzausrüstung und teilweise erheblicher Schwierigkeiten in der Beschaffung medizinischen Verbrauchsmaterials, zeitlich zu Lasten, der vom Entwurf GKV-IPReG - auch in der aktuellen Fassung - betroffenen Kinder und deren Geschwister.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Stellungnahme des Elternselbsthilfevereins INTENSIVkinder zuhause e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-IPReG) in der Fassung BT-DS 19/19368 v.20.05.2020</h3>
<p>Diese Stellungnahme erfolgt in ehrenamtlicher Arbeit. Sie erfolgt trotz der corona-pandemiebedingten Maßnahmen. Sie geht aufgrund des coronabedingten Schulausfalls, Betreuungsausfalls, Wegfalls unterstützender Personen aufgrund erforderlicher verschärfter Hygienemaßnahmen, mangelhafter Schutzausrüstung und teilweise erheblicher Schwierigkeiten in der Beschaffung medizinischen Verbrauchsmaterials, zeitlich zu Lasten, der vom Entwurf GKV-IPReG – auch in der aktuellen Fassung – betroffenen Kinder und deren Geschwister.</p>
<h3><a href="https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2020/06/07.06.20-Stellungnahme-INTENSIVkinder-zuhause-e.V.-GKV-IPReG-1.-Lesung.pdf">Lesen Sie hier unsere Stellungnahme [PDF, 294KB]</a></h3>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kabinettsentwurf GKV ‑IPReG</title>
		<link>https://intensivkinder.de/kabinettsentwurf-gkv-ipreg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[redaktion2]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Apr 2020 14:00:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA['RISG' Gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[IPReG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://intensivkinder.de/?p=4941</guid>

					<description><![CDATA[Die parlamentarischen Beratungen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) –&#160;werden trotz der Corona-Epedemie noch im April &#160;fortgesetzt.&#160; &#160; Der Zeitplan:&#160;&#160;<a href="https://intensivkinder.de/kabinettsentwurf-gkv-ipreg/">&#8230;</a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>Die parlamentarischen Beratungen zum <strong>„Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) –&nbsp;</strong>werden trotz der Corona-Epedemie noch im April &nbsp;fortgesetzt.&nbsp;</div>
<div>&nbsp;</div>
<div><u>Der Zeitplan:</u>&nbsp;</div>
<div><span style="font-family: Arial;">1. Lesung Bundestag: 23./24. April 2020</span></div>
<p>&nbsp;<br>
6. Mai 2020:&nbsp;<span style="font-family: Arial;">öffentliche Anhörung im Bundestag:&nbsp;</span></p>
<p>18/19. Juni 2020:&nbsp;<span style="font-family: Arial;">2./3. Lesung Bundestag:&nbsp;</span></p>
<p>3. Juli 2020 oder September 2020:&nbsp;<span style="font-family: Arial;">2. Durchgang Bundesrat:&nbsp;</span></p>
<div>&nbsp;</div>
<div>&nbsp;</div>
<div>Die Fachgesellschaft DIGAB veröffentlichte dazu eine <a href="https://digab.de/aktuelles/digab-e-v-fordert-verabschiedung-des-ipreg-auszusetzen/">Pressemeldung</a>, die auch unsere Gedanken ausdrückt:</div>
<div>Das parlamentarische Verfahren sollte während der akuten Corona-Krise ausgesetzt werden, um den Betroffenen und deren Angehörigen, denen durch die Verabschiedung des Gesetzes umfängliche Grundrechtseingriffe, eine rechtliche Schlechterstellung und eine Gefährdung der bestehenden Versorgungssituation drohen, die Möglichkeit zu geben, sich aktiv einzubringen, was unter den gegebenen Umständen schlichtweg unmöglich ist.&nbsp;</div>
<div>&nbsp;</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
